Vor Beginn des Unterrichts Die Korridore werden von den Schülern und Schülerinnen erst nach dem ersten Läuten um 7.38 Uhr betreten; einzelne Schüler und Schülerinnen haben das Recht bereits vorher zu ihren Schrankfächern im Hauptgebäude zu gehen. Die Unterrichtsräume werden vom Fachlehrer oder der Fachlehrerin der ersten Stunde aufgeschlossen. Schüler und Schülerinnen gehen von ihrem Unterrichtsraum direkt in die Pause (ohne Umweg über ihren Klassenraum). Die Schüler und Schülerinnen benutzen die Haupttreppe im Foyer. In Ausnahme- und Einzelfällen ist ihnen die Benutzung der hinteren Treppe im Foyer gestattet.
Pausenregelung In den beiden großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen- und Kursräume und die Korridore des Hauptgebäudes und des Fachtraktes. Die Räume werden vom Fachlehrer oder Fachlehrerin abgeschlossen, wenn die Klasse oder der Kurs wegen Pause, Raumwechsel oder Unterrichtsschluss die Räume verlassen. Die Schüler und Schülerinnen halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in der Halle und auf der Galerie des Foyers auf. Die Aula und auch die Galerie der Aula werden in den Pausen nicht betreten.
Regelung von Frei- und Springstunden Frei- und Springstunden werden nicht in Klassenräumen, in der Aula oder auf den Korridoren verbracht; den Schülern und Schülerinnen stehen in diesen Fällen die Cafeteria, die Galerie des Foyers , das Selbstlernzentrum (ab 9. Klasse) oder der Schulhof zur Verfügung. Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 - 10 dürfen das Schulgelände während des Schulvormittags nicht verlassen. Bei Erkrankung am Schulvormittag melden sie sich bei dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin der entsprechenden Schulstunde ab und veranlassen im Sekretariat die Benachrichtigung ihrer Erziehungsberechtigten. Fremden Schülern und Schülerinnen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur mit Zustimmung des Schulleiters gestattet. Arztbesuche während des Schulvormittags sind zu vermeiden und bilden die Ausnahme.
Klassenfeste Klassen und Kurse dürfen nach Absprache mit dem Schulleiter und dem Hausmeister in Anwesenheit ihres Klassen- oder Kurslehrers als Klassenverband ohne Gäste Klassenfeste in ihren Klassenräumen feiern.
Stufenfeste im sog. „Hades“ (Fetenraum unterhalb der Turnhalle) werden von den einzelnen Jahrgangsstufen der Oberstufe veranstaltet. Sie sind Veranstaltungen für die Oberstufe des Stadtgymnasiums und für Gäste aus den anderen gymnasialen Oberstufen in Detmold. Der Zutritt ist Schülern unter 16 Jahren nicht gestattet. Es werden an den Abenden keine branntweinhaltigen Getränke ausgeschenkt. Die Aufsicht übernehmen mindestens zwei Sicherheits-Fachkräfte und zwei Lehrer der Stufe. Im Übrigen ist von den Veranstaltern das mit der Oberstufe vereinbarte „Konzept zur Hades-Nutzung“ genau einzuhalten (siehe Anhang).
Rauchen und Alkohol Auf dem Gelände und in den Räumen der Schule wird nicht geraucht und wird kein Alkohol getrunken. Dies schließt die Bushaltestelle der Schule in der Martin-Luther-Straße ein. Für das generelle Rauchverbot gibt es keine Ausnahmen. Ausnahmen vom Alkoholverbot beschränken sich auf wenige herausgehobene Veranstaltungen, die von der Schulkonferenz festgelegt worden sind (Hades-Partys, Abiturientenentlassung, Abiturball, Theateraufführungen der Oberstufe). Verstöße gegen diese Regeln haben die Benachrichtigung der Eltern, im Wiederholungsfall auch Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
Aufbewahrung von Wertsachen; Fundsachen Die Schule kann für abhanden gekommenes Geld und Wertsachen und für verlorene Dinge nicht haften. Geldtaschen können im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden. Verlorene oder gefundene Gegenstände sind im Büro zu melden bzw. abzugeben.
Fahrräder, Motorräder und Mopeds Fahrräder werden in den Ständern im Fahrradabstellraum rechts vor dem Schirmkeller abgestellt und abgeschlossen. Der Abstellraum wird am Vormittag abgeschlossen Der besonders markierte Raum vor dem Schirmkellereingang muss aus Sicherheitsgründen unbedingt von Fahrrädern freigehalten werden. Mopeds und Motorräder werden unter der großen Außentreppe abgestellt. Die Parkfläche vor der Turnhalle ist für die PKW der Schüler und Schülerinnen reserviert.
Das Ballspielen im Gebäude ist verboten, desgleichen das Benutzen von Inline-Skates, Skateboards etc im Gebäude wie auch außerhalb. Auf dem Pausenhof ist Fußballspielen mit einem kleinen weichen Ball erlaubt, jedoch nicht zwischen Hauptgebäude und Fachtrakt.
Das Werfen von Schneebällen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
Farbsprayflaschen sind in der Schule wegen der Beeinträchtigung der Mitschüler und der Verschmutzung von Gebäude und Gelände verboten.
Für alle Geräte der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik (Mobiltelefone jeder Art, MP3-Player etc.) gilt auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit ein uneingeschränktes Nutzungsverbot, d.h. die Geräte müssen elektrisch ausgeschaltet sein. In wichtigen Angelegenheiten können Handys kurz genutzt werden, wenn zuvor eine Lehrerin oder ein Lehrer darüber informiert wurde. (Beschluss der Schulkonferenz vom 9.6.2009) In Fällen von Krankheit oder Unfällen werden wie bisher die Erziehungsberechtigten über das Schulsekretariat informiert.
Von jedem Schüler und jeder Schülerin wird erwartet, dass er und sie sorgsam mit dem von der Schule zur Verfügung gestellten Material, dem Mobiliar und den Räumlichkeiten umgehen. Bei mutwilliger Beschädigung oder Beschmutzung wird von ihm oder ihr die Wiederherstellung dieser Dinge erwartet. Er oder sie kann auch zur Bezahlung des Schadens verpflichtet werden. Dabei werden die üblichen Stundenlöhne bzw. der Wiederbeschaffungspreis des Gutes zu Grunde gelegt.
Tische und Stühle dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers / einer Lehrerin oder des Hausmeisters aus den Klassen entfernt werden.
In jeder Klasse werden vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin Ordnungsdienste für Klassenbuchführung, Tafeldienst und Aufrechterhaltung der Sauberkeit im Raum usw. eingerichtet. Die Ämter werden von den Schülern und Schülerinnen sorgfältig und verantwortungsvoll wahrgenommen.
An der Schule ist ein Müllentsorgungskonzept nach bestimmten Grundsätzen und mit dafür vorgesehenen Einrichtungen und Regeln eingeführt. Alle Beteiligten tragen entsprechend ihren Aufgaben zum Funktionieren der Müllentsorgung bei.